Interpellation Benno Frauchiger (SP), Christa Ammann (AL):

Kundgebungsverbot vor den Wahlen und repressive Strategie des Gemeinderates. Wie beurteilt der Gemeinderat die Strategie im Nachhinein und was erwartet uns in Zukunft?


Hintergrund:

Am 17. Oktober 2015, am Samstag vor den eidgenössischen Wahlen, war ich für verschiedene Besorgungen zu Fuss in der Stadt unterwegs. Verschiedenenorts liess ich mich aufhalten um einzelne Polizeieinsätze im Rahmen eines Grosseinsatzes gegen eine nicht bewilligte antifaschistische Kundgebung zu beobachten. Das mehrfache willkürliche und oft unverhältnismässige Vorgehen der Polizei gegen gewaltfrei agierende Kundgebende (hauptsächlich Jugendliche) erschütterte mich. Daraus entstand folgender Bericht mit ganz konkreten Fragen. Diejenigen Fragen daraus, welche in einem Zusammenhang stehen zum Polizeieinsatz gegen die Kundgebenden, sowie einige ergänzende Fragen haben Christa Ammann (AL) und ich gemeinsam als Interpellation eingereicht. Ganz allgemein frage ich mich aber: Wann und wo hört die Entwicklung zu zunehmender Polizeirepression auf? Und wer kontrolliert eigentlich das polizeiliche Gewaltmonopol und interveniert wie bevor wir schleichend im Polizeistaat enden?

 

Ein Spaziergang durch die Stadt - im Beobachtermodus

Am Samstag vor den Wahlen vom 18. Oktober wollte ich nachmittags eigentlich ein Möbelhaus in der Innenstadt besuchen. Auf dem Weg dahin, bei der Bollwerk-Passe­relle realisierte ich, dass die Bollwerkstrasse aufgrund einer angesagten Demon­stration gegen Faschismus gesperrt ist. Weit und breit waren keine Demonstranten in Sicht, aber an jeder Ecke standen Gruppen von Polizisten in Kampfmontur. Weil nichts weiteres geschah, setzte ich meinen Weg fort. Unten bei der Passerelle angekommen sah ich, wie ein knappes Dutzend solcher Polizisten zwei minderjährige Jugendliche kontrollierten. Ich blieb stehen, um den Einsatz zu beobachten. Bald wurde ich von einem Polizisten (Herrn F., Name dem Autor bekannt) freundlich aufgefordert meinen Weg fortzu­setzen. Ich erklärte ihm, dass ich Stadtrat sei und den Polizeieinsatz gerne beobachten würde, worauf er meine Identität kontrollierte und einwilligte. Der Anlass für die Personenkontrolle war mir nicht bekannt, die beiden Jugendlichen machten weder einen gewaltbereiten Eindruck, noch schienen sie eine Bedrohung für Personen oder Sachen darzustellen. Der Auftritt der Polizei wirkte hingegen bedrohend und einschüchternd, deshalb schien es mir zum Schutz der Jugendlichen vor allfälliger Polizeigewalt angebracht, den Einsatz aus angemessener Distanz zu beobachten, ohne dabei die Arbeit der Polizei zu behindern oder mich einzu­mischen. Es ist aufgrund verschiedener Gerichtsurteile hinlänglich bekannt, dass die Berner Kantonspolizei selbst gelegentlich Mühe hat, die rechtsstaatlichen Grenzen einzu­halten.

 

Die Jugendlichen wurden durchsucht, mussten sämtliche Taschen leeren, ihr Hab und Gut auf dem Boden ausbreiten und ihre Identität wurde aufgenommen. Auch wenn die Personenkontrolle unnötig lange dauerte und als solche klar schikanös und einschüch­ternd war, und auch kein ersichtlicher Grund für die Kontrolle vorlag, verlief sie scheinbar weitgehend korrekt. Allerdings wurde den Jugendlichen im Rahmen dieser Kontrolle ein Paket Zigaretten und eine Flasche mit hoch­pro­zentigem Alkohol abgenommen. Gegen 14.35h durften die beiden Jugendlichen ohne Alkohol und Tabak wieder weitergehen, worauf auch ich wieder meinen Weg fortsetzte.

 

Fragen:

  1. Was war der konkrete Anlass für die Personenkontrolle der beiden Jugendlichen? Wie alt waren die beiden kontrollierten Personen?

  2. Ausschank, Verkauf und Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Minder­jährige ist verboten, was auch richtig ist. Besitz oder Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist für Minderjährige jedoch weder verboten noch straf­bar. Aus Jugendschutzgründen mag es unter gewissen Umständen legitim sein, Minderjährigen Alkohol und Tabakwaren abzunehmen. Eigentums­rechtlich könnte eine solche "Enteignung" durch nicht erziehungsberech­tigte Personen jedoch problematisch sein - auch die Polizei ist gegenüber Minderjährigen nicht erziehungsberechtigt. Unter welchen Um­ständen und auf welchen rechtlichen Grundlagen basierend kann die Polizei Minder­jährigen Alkohol und Tabakwaren abnehmen? Wie geht die Polizei in solchen Fällen im Normalfall vor? Was war im konkreten Fall der Anlass und die Grundlage, den kontrollierten Jugendlichen Alkohol und Tabak abzunehmen?
    Übrigens: Die Jugendlichen machten weder einen bekifften noch einen betrunkenen Ein­druck. Zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle konnte aus Sicht des Beobachters wohlwollend von einem verantwortungsbewussten Umgang der Jugendlichen mit den legalen Genussmitteln ausgegangen werden, trotz deren (vermuteten) Min­derjährig­keit. Eine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung war nicht ersichtlich.

  3. Was geschah mit der konfiszierten Ware? Wurde diese den Jugendlichen oder deren Erziehungs­berechtigten zurückgegeben?

 

Ich ging also weiter die Bollwerkstrasse hinauf Richtung Möbelhaus. Auf Höhe Neuen­gasse kam mir nun ein kleiner, friedlicher Demonstrationszug entgegen. Es gab nur ein einziges Trans­pa­rent und keine vermummten oder bedrohlich wirkenden Personen. Die Demon­stration zog in die Neuengasse ohne Anzeichen für beabsichtigte Sachbe­schädigungen oder andere Formen von Gewalttätigkeiten, so dass ich aufgrund des grossen Polizeiaufgebots in der Stadt spontan beschloss, auch hier am Rande beobachtend mitzulaufen. Ein Strassenkünstler war enttäuscht, dass durch den Demo­-Umzug seine Performance unterbrochen wurde, ein Schuh­geschäft räumte vorüber­gehend seine Schuhauslage in den Laden. Plötzlich kam der Zug kurz ins Stocken, wenig später rannten die meist jugend­lichen Teilnehmer/innen durch eine Quergasse Richtung Spitalgasse. Erst jetzt sah ich geradeaus auf dem Waisenhausplatz einen Kastenwagen der Polizei. Die gewaltfrei, aber ohne Bewilligung agierenden Kundgebenden waren offensicht­lich nicht an einer Konfrontation mit der Polizei interessiert. Mir weckte das Polizei­auf­gebot hingegen das Interesse, so dass ich mit Umweg über den Waisenhausplatz erst später die Spital­gasse erreichte, wo ich dann noch beobachten konnte, wie Gitterfahr­zeuge der Polizei mit erheblicher Geschwindigkeit Richtung Baldachin unterwegs waren und kurz darauf einen Teil der Kundgebenden gegen den Loeb ein­kesselten. Obwohl eingekesselt blieben diese ruhig und setzten sich hin. Ein anderer Teil der Demonstrierenden verblieb ausserhalb des Polizeiauf­gebots zusammen mit unzähligen Schaulustigen. Von einem Einsatzleiter versuchte ich den Grund dieses massiven Einsatzes zu erfahren. Einziger Grund schien das generelle Kund­gebungsverbot, worauf ich bemerkte, dass ich aufgrund des friedlichen Verhaltens der Jugendlichen diese Form von Einsatz absolut unverhältnismässig erachte. In den Tagen davor hatten die CVP und die Pegida ebenfalls trotz Kundgebungsverbot demonstriert, wurden aber nicht annähernd ähnlich behandelt.

Eine halbe Stunde lang geschah dann genau nichts, die Eingekesselten wurden einfach wie Tiere in einem engen Käfig gehalten. Trotz dieser Zermürbungstaktik blieben sie ruhig. Einzig ein älterer alkoholisierter Herr ausserhalb der gegen die Schaulustigen gerichteten Polizei­absperrung ergoss sich verbal und gestikulierend gegen die mit Gummischrot und Tränengas bewaffneten Polizeisoldaten. Irgendwann wurden mehrere weisse Kastenwagen angefahren, welche vermutlich vor allem als Sichtschutz zwischen dem Käfig mit den Kundgebenden und den Schaulustigen aufgestellt wurden. Und irgendwann zog ich dann weiter Richtung Möbelhaus in der Schauplatzgasse. Aus Neugier betrat ich davor aber noch den Loeb, und beobachtete aus dem Laden heraus, wie Einzelne der Einge­kesselten ähnlich wie zuvor die beiden Jugendlichen bei der Passerelle von der Polizei durchsucht, kontrolliert, dann aber wieder laufenge­lassen wurden, worauf ich die Szene verliess.

 

Fragen:

  1. Während dem unbewilligten Demozug vom Baldachin durch die Neuen­gasse gab es keine Sachbeschädigungen und keine Gewalt gegen Personen. Eine allfällige Störung der öffentlichen Ordung durch die Demonstranten war gering und von kurzer Dauer. Die öffentliche Ordnung wurde erst durch den Polizeieinsatz erheblich gestört. Was war der wirkliche Grund, Teile der Demonstranten in der Spitalgasse einzukesseln? Ist es nicht so, dass die öffentliche Ordnung weniger gestört worden wäre, wenn sich die Polizei ebenso zurückhaltend verhalten hätte, wie die Kundgebenden?

  2. Die Kundgebenden gegen den Faschismus am 17. Oktober waren genauso gewaltfrei unterwegs wie die Teilnehmenden der unbewilligten Demon­stration der CVP-Partei oder der Pegida wenige Tage zuvor. Wurden diese denselben Personenkontrollen unterzogen wie die Teilnehmer der De­monstration gegen den Faschismus? Wenn nein, warum nicht?

Weil ich mittlerweile einige Zeit im Beobachtermodus verloren hatte und vor einer Verabredung um halb sechs noch im Türmlischulhaus meine Stimme für die eidge­nös­sischen Wahlen abgeben wollte, reichte es nur noch für einen erfolglosen Kurz­besuch im ursprünglich anvisierten Möbelhaus. Daraufhin machte ich mich über den Buben­bergplatz wieder auf den Heimweg. Erst jetzt merkte ich, dass auch vor dem Gotthardkino ein riesiges Polizeiaufgebot im Einsatz war. Auch hier wurden offenbar Personen eingekesselt, ohne dass eine Gewalt­bereitschaft seitens der Eingekesselten sichtbar gewesen wäre. Soweit es überhaupt möglich war, durch eine doppelte Reihe an Kastenwagen einen Blick auf den Kessel zu werfen. Dies ganz im Gegensatz zu den mit Gummischrot und Tränengas bewaffneten Polizisten, welche hier wie schon in der Spitalgasse ein zuweilen aggressives Verhalten gegenüber den Schaulustigen an den Tag legten.

 

Wieder zuhause in der Hallerstrasse, machte ich mich kurz nach vier Uhr auf den Weg zum Türmlischul­haus um meine Stimme für die eidgenössischen Wahlen abzuge­ben. Beim Verlassen des Wahllokals begegnete ich dem Stadtschreiber, welcher mit einer ausländischen Delegation aus Nigeria das Wahllokal im Türmlischulhaus besuchte. Diese wollte sich offenbar ein Bild vom Funktionieren der Schweizer Demokratie machen.

 

Fragen:

  1. Was hatte diese ausländische Delegation vom Polizeieinsatz gegen die Kundgebenden in der Stadt Bern an diesem Tag mitbekommen? Wie wurde ihr dieser Polizeieinsatz erklärt?

  2. War den Einsatzleitenden des Polizeiaufgebots, insbesondere beim Einsatz später im Länggass-Quartier die Anwesenheit und Aufenthaltsort dieser ausländischen Delegation in Bern bekannt?


Auf dem Heimweg vom Wahllokal spazierte ich an der Zähringermigros vorbei, wo sich - wie an einem Samstagnachmittag üblich - viele Personen, insbesondere Jugendliche, aufhielten. In der Gesell­schaftsstrasse stiess ich auf eine Stadtratskollegin, mit der ich mich kurz unterhielt. In der Zwischen­zeit hatte sich offensichtlich in der Begegnungszone der Mittelstrasse ein Demozug formiert und zog Richtung Länggassstrasse. Wir waren amüsiert darüber, dass die Kundgebenden der Polizei offenbar ein Schnipp­chen schlagen wollten, indem sie sich spontan in einem Aussenquartier versammelten, wo ihre Kundgebung kaum als störend bezeichnet werden kann, und wo im Gegensatz zur Innenstadt kein Polizei­aufgebot bereitstand. Wir werteten dies als klares und intelligentes Statement der meist jugendlichen Teilnehmer/innen, dass sie sich die verfassungsrechtliche Versamm­lungs- und Kundgebungsfreiheit nicht durch die Polizei nehmen lassen und dass sie es gleichzeitg aber nicht auf eine Konfrontation mit der Polizei abgesehen haben, sondern friedlich ihr Anliegen zum Ausdruck bringen wollten. Wir beschlossen sodann dem kleinen, übersichtlichen Demozug beobachtend zu folgen. Schliesslich waren auch hier keine "vermummten Chaoten" dabei. Auch hier konnte ich keine Form von Gewalt gegen Personen oder Sachen feststellen. Für die Café-Besucher/innen in der Mittelstrasse war die Kundgebung mehr Unterhaltung als Störung.

 

In der Länggassstrasse zog die Kundgebung Richtung Innenstadt, dem entgegen­kommenden Verkehr wurde Platz gemacht. Es dauerte aber nicht lange bis die Polizei die Länggassstrasse abriegelte und sich auf der Höhe Hallerstrasse wartend positio­nierte. Da seitens der Kundgebungsteilnehmenden offensichtlich weiterhin keine Absicht bestand, sich mit der Polizei zu prügeln, schwenkten sie links weg in den Sennweg, und somit zurück ins Quartier. Mehrere Kasten­wagen der Polizei brausten daraufhin in die Hallerstrasse, offensichtlich mit der Absicht, den Kundgebenden von der anderen Seite entgegenzutre­ten. Vermutlich um zu verhindern, im Sennweg eingekesselt zu werden, rannten diese plötzlich Richtung Gesellschafts­strasse um vor der Polizei dort zu sein. Von dort würden sich mehrere Ausweichmöglichkeiten bieten. Da ich nun (16.39h) eine Eskalation durch die Polizei befürchtete, schickte ich einem Mitglied des Gemeinderats ein SMS, mit der Bitte, den Sicherheits­direktor aufzufordern, den Polizeieinsatz sofort abzu­brechen. Leider hatte ich die Nummer vom Sicherheitsdirek­tor nicht. Beim Versuch diese dann im Internet nachzuschauen fiel der Akku meines Telefons aus. Wenig später waren Gummischrotschüsse aus der Gesellschafts­strasse zu hören. Die Kundgebung löste sich darauf schnell auf. Bevor ich nach Hause ging, warf ich nochmals einen Blick in die Mittelstrasse. Die Kundgebenden wie auch die Einsatzkräfte der Polizei schienen sich gleichermassen im Quartier zu verteilen und standen allesamt eher ratlos in einzelnen Gruppen rum. Bei der Ecke Mittelstrasse/Zähringerstrasse stritten sich ein paar Frauen wegen eines illegal auf einem privaten Parkfeld abgestellten Autos. Da dieser Streit die anwesenden Polizisten nicht zu interessieren schien, versuchte ich schlichtend einzugreifen und die Parkplatzeigentümerin zu beruhigen und gleichzeitig die Parksünderin zum Freigeben des Parkplatzes aufzufordern.


Ich hatte genug gesehen und ging wieder nach Hause in die Haller­strasse, wo ich meinen Akku wieder aufladen konnte und bat, wenn auch etwas spät, um 17.06h den Sicher­heitsdirektor - dessen Nummer ich in der Zwischenzeit erhalten hatte - den Polizeieinsatz abzubrechen. Dieser Einsatz erinnerte mich in seiner Unverhältnismässigkeit an Polizeieinsätze in Iran nach den angeblich manipu­lierten Präsidentschaftswahlen. Im Gegensatz zu Iran waren in Bern anlässlich der Wahlen allerdings nicht einige tausend Jugendliche friedlich auf der Strasse, sondern im besten Fall ein paar Hundert. Das Kundgebungsverbot galt in Bern gleichermassen wie in Teheran. Und als die Demonstrationen in Iran während meines Besuches im Dezember 2009 wieder aufflammten, wirkte die Polizeipräsenz in den Strassen auf mich nicht annähernd so bedrohlich wie 2015 in Bern.

 

Fragen:

  1. Wer gab den Befehl für den Polizeieinsatz im Länggassquartier und weshalb?

  2. Wie lautete genau der Auftrag des Polizeieinsatzes gegen die Jugendlichen im Länggassquartier?

  3. Während der Kundgebung im Länggassquartier entstanden bis zum Ein­treffen der Polizei keine Sachbe­schädigun­gen, und in der Gesellschafts­strasse konnte auch keine relevante Störung der öffentlichen Ordnung durch etwas über hundert Jugendliche erwartet werden. Durch das Abbiegen der Jugendlichen von der Länggassstrasse in den Sennweg signalisierten sie zudem deutlich, dass sie einer Konfrontation mit der Polizei ausweichen wollten. Warum positionierten sich Polizeifahrzeuge und Gummischrotschützen in der Gesellschaftsstrasse? Suchte die Polizei dort gezielt die Konfrontation? Weshalb?

  4. Warum wurde in der Gesellschaftsstrasse Gummischrot eingesetzt? Wurden Personen dadurch verletzt?
     
  5. Wurde jemals erwägt, die Jugendlichen im Länggass­quartier auch einfach gewähren zu lassen und den Polizeieinsatz darauf zu beschränken, einen allfälligen Demozug daran zu hindern in die Innenstadt zu ziehen? Falls ja, warum entschied man sich bewusst, die Jugendlichen nicht gewähren zu lassen? Falls nein, warum nicht?

  6. Wie hoch schätzt der Gemeinderat das wirtschaftliche und soziale Scha­denspotenzial bei der Störung des öffentlichen Lebens durch hundert friedlich demonstrierende Jugendliche im Länggasse-Quartier ein? In welchem Verhältnis steht dieses Schadenspotenzial zu den Kosten des vergangenen Polizeieinsatzes in der Länggasse?

  7. Für welchen Perimeter galt das vom Gemeinderat im Dezember 2014 er­lassene Kundgebungsverbot für die Zeit vor den eidgenössischen Wahlen? Hat er überhaupt bewusst einen Perimeter festgelegt und galt er auch für das Länggass-Quartier? War es tatsächlich die Absicht des Gemeinderates, Kundgebungen auf dem gesamten Gemeinde­gebiet der Stadt Bern zu verbieten? Wenn ja, warum beschränkte sich das Kundgebungsverbot nicht auf die Innenstadt?

  8. Ist der Gemeinderat der Ansicht, der Polizeieinsatz gegen die Jugendlichen in der Innenstadt war verhältnismässig? Warum? Welche Schäden wurden gemeldet?

  9. Ist der Gmeinederat der Ansicht, der Polizeieinsatz gegen die Jugendlichen im Länggassquartier war verhältnismässig? Warum? Welche Schäden wurden gemeldet?

  10. Wo im öffentlichen Raum wenn nicht in der Innenstadt oder in den ruhigen Quartierstrassen der Länggasse dürfen sich Jugendliche an einem Samstagnachmittag ungehindert spontan versammeln, wenn sie sich versammeln wollen, ohne von der Polizei auseinandergetrieben zu werden?

  11. Nach dem repressiven Polizeieinsatz vom 17. Oktober ist möglicherweise zu erwarten, dass unbewilligte Demos in Zukunft vermehrt in Form von kurzfristig und dezentral organisierten Flashmobs stattfinden werden. Wie gedenkt die Polizei mit einer solchen Entwicklung umzugehen? Wäre ein liberaler oder - wie früher - gar kooperativer Umgang mit friedlichen Kundgebungen denkbar und der öffentlichen Ordnung allenfalls dienlicher?

  12. Warum wurde bei der unbewilligten Kundgebung der Pegida gegen den Islam am Mittwoch vor den Wahlen auf dem Bundesplatz nicht ähnlich repressiv vorgegangen wie bei der Kundgebung gegen Faschismus? Hatten die Geheim­dienste, die Polizei und der Gemeinderat im Vorfeld der Pegida-Kundgebung keine Informationen darüber, oder liessen sie die Pegida-Anhänger bewusst gewähren?

  13. Ist der Gemeinderat bereit, in Zukunft bei solchen Grosseinsätzen der Polizei eine neutrale, von der Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängige Beobachter­gruppe einzusetzen, welche die Rechtsstaatlichkeit und Ver­hältnismässigkeit der Polizeieinsätze bewertet und öffentlich Bericht er­stattet und gegebenenfalls bei rechtswidri­gem oder unverhältnis­mässi­gem Verhalten der Einsatzkräfte der Polizei als Zeugen aussagen kann? 

 

Benno Frauchiger, Bern 29. 10. 2015


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