Postulat Fraktion SP/JUSO (Benno Frauchiger, SP):

Elektroautos statt Benzinkutschen - auch für MieterInnen von Abstellplätzen

Fahrzeuge mit Elektromotoren sind wesentlich energieeffizienter als Fahrzeuge mit Ver­bren­nungs­mo­toren. Sie sind ausserdem abgasfrei, reduzieren den Verkehrslärm, schonen global das Klima und lokal die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Und sie werden immer besser und attraktiver. Verschiedene Hersteller bringen mittlerweile Modelle mit Reichweiten von über 300km auf den Markt, womit sie für den Alltagsgebrauch ein vollwertiger Ersatz für thermisch angetriebene Fahrzeuge sind. Durch das tägliche, bzw. nächtliche Laden an der Steckdose entfällt zudem die Notwendigkeit einer regelmässigen Fahrt zur Tankstelle.

 

Damit ein tägliches Laden und damit ein zuverlässiger Betrieb von Elektrofahrzeugen mög­lich ist, braucht es jedoch die passende Infrastruktur bei den Abstellplätzen. Die Mehrheit der AutohalterInnen in Bern besitzen keinen eigenen Parkplatz sondern nutzen den öffent­lichen Raum oder mieten einen Abstellplatz in einer Gemein­schafts­parkieranlage. Als MieterInnen können sie nur beschränkt auf die Parkplatzinfrastruktur Einfluss nehmen, womit ein grosses Hindernis, wenn nicht gar die Unmöglichkeit besteht, ein thermisches Fahrzeug mit einem elektrischen Fahrzeug zu ersetzen. VermieterInnen von Parkplätzen wieder­um haben wenig Anreiz, Abstellplätze mit Ladestationen auszurüsten, solange ihre MieterInnen thermische Fahrzeuge betreiben. Das Dilemma kann eigentlich nur dadurch gelöst werden, indem auch Ladestationen installiert werden, wo noch keine Elektro­fahr­zeuge stehen.

 

Um auch MieterInnen von Abstellplätzen einen unkomplizierten Zugang zur Elektro­mobi­lität zu ermöglichen und eine Alternative zu fossilen Treibstoffen zu ermöglichen, for­dern wir den Gemein­derat auf zu prüfen:

 

  1. Mit welchen Anreizen die Stadt Bern in privat betriebenen Gemeinschaftsparkier­anlagen die Nachrüstung von vermieteten Autoabstell­plätzen mit Ladestationen fördern kann.
  2. Welche Möglichkeiten im Rahmen von Überbauungsordnungen, Baurechtsverträgen oder der Bauordnung bestehen, um bei der Erstellung von neuen gemeinschaftlichen Parkieranlagen einen Mindestanteil an Abstellplätzen mit Ladestationen vorzu­schrei­ben, und gegebenenfalls dem Stadtrat entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.
  3. Was für ein Vorgehen am zweckmässigsten ist, um die Anzahl verfügbare Abstell­plätze mit Lademöglichkeit in den Quartieren zu erhöhen.

 

Bern, 12. Januar 2017